Ist ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrfähig, wird es abgeschleppt! Aber: Wer übernimmt eigentlich die Kosten? Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) werden die Kosten von der eintrittspflichtigen Versicherung (also von der gegnerischen Seite) erstattet, jedoch nur im Rahmen der tatsächlich anfallenden Abschleppkosten. Hierbei müssen diese per Rechnung nachgewiesen werden. Über den Umfang des…
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